Erbrecht
Erbrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Erbrecht | die Erbrechte |
Genitiv | des Erbrechtes des Erbrechts |
der Erbrechte |
Dativ | dem Erbrecht dem Erbrechte |
den Erbrechten |
Akkusativ | das Erbrecht | die Erbrechte |
Worttrennung:
- Erb·recht, Plural: Erb·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Erbrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben
Beispiele:
- [1] Das Erbrecht kann von Staat zu Staat sehr verschieden sein.
- [1] In Deutschland heißen die Spezialisten für das Erbrecht „Fachanwälte für Erb- und Familienrecht“.
Übersetzungen
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- [1] Wikipedia-Artikel „Erbrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht“
- [1] früher auch bei canoonet „Erbrecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erbrecht“
- [1] The Free Dictionary „Erbrecht“
- [1] Duden online „Erbrecht“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht“ auf wissen.de