Erbrecht

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Erbrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Erbrecht die Erbrechte
Genitiv des Erbrechtes
des Erbrechts
der Erbrechte
Dativ dem Erbrecht
dem Erbrechte
den Erbrechten
Akkusativ das Erbrecht die Erbrechte

Worttrennung:

Erb·recht, Plural: Erb·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben

Beispiele:

[1] Das Erbrecht kann von Staat zu Staat sehr verschieden sein.
[1] In Deutschland heißen die Spezialisten für das Erbrecht „Fachanwälte für Erb- und Familienrecht“.

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Erbrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht
[1] früher auch bei canoonet „Erbrecht“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbrecht
[1] The Free Dictionary „Erbrecht
[1] Duden online „Erbrecht
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht“ auf wissen.de