Erbrecht
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Erbrecht (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, n[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Erbrecht | die Erbrechte |
Genitiv | des Erbrechtes des Erbrechts |
der Erbrechte |
Dativ | dem Erbrecht dem Erbrechte |
den Erbrechten |
Akkusativ | das Erbrecht | die Erbrechte |
Worttrennung:
- Erb·recht, Plural: Erb·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌʁɛçt]
- Hörbeispiele:
Erbrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben
- [2] nach dem Tod einer Person bestehender Anspruch auf eine Erbschaft
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs erben und dem Substantiv Recht
Beispiele:
- [1] Das Erbrecht kann von Staat zu Staat sehr verschieden sein.
- [1] In Deutschland heißen die Spezialisten für das Erbrecht „Fachanwälte für Erb- und Familienrecht“.
Wortbildungen:
Übersetzungen[Bearbeiten]
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