Eilbeschluss
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Eilbeschluss (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Eilbeschluss | die Eilbeschlüsse |
Genitiv | des Eilbeschlusses | der Eilbeschlüsse |
Dativ | dem Eilbeschluss | den Eilbeschlüssen |
Akkusativ | den Eilbeschluss | die Eilbeschlüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Eil·be·schluss, Plural: Eil·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯lbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Eilbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] gerichtliche Entscheidung in einem Eilverfahren
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs eilen und dem Substantiv Beschluss
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] gerichtliche Entscheidung in einem Eilverfahren
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Eilbeschluss“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Eilbeschluss“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eilbeschluss“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eilbeschluss“