Ehebandverteidiger

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Ehebandverteidiger (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Ehebandverteidiger die Ehebandverteidiger
Genitiv des Ehebandverteidigers der Ehebandverteidiger
Dativ dem Ehebandverteidiger den Ehebandverteidigern
Akkusativ den Ehebandverteidiger die Ehebandverteidiger

Worttrennung:

Ehe·band·ver·tei·di·ger, Plural: Ehe·band·ver·tei·di·ger

Aussprache:

IPA: [ˈeːəbantfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ehebandverteidiger (Info)

Bedeutungen:

[1] Katholizismus, Kirchenrecht: Anwalt in einem kirchlichen Eheprozess, der für das Bestehenbleiben des Ehebandes argumentiert

Herkunft:

zusammengesetzt aus den Substantiven Eheband und Verteidiger

Oberbegriffe:

[1] Verteidiger, Anwalt

Beispiele:

[1] „Folgende Personen sind an dem Verfahren [des Ehenichtigkeitsprozesses] beteiligt: Die Person, welche die Klage einreicht, ist der Kläger bzw. die Klägerin. Der andere Ehegatte wird im kirchlichen Verfahren nicht als Beklagter sondern als Nichtkläger(in) oder auch als belangte Partei bezeichnet. Dies hat den Grund darin, dass sich die Klage nicht gegen den anderen Ehepartner sondern gegen die Ehe als solche, d.h. gegen das Eheband richtet. Zur Wahrung der Rechte des Ehebands ist weiterer Prozessbeteiligter der sog. Ehebandverteidiger, dessen Aufgabe es ist, sämtliche Argumente für die Gültigkeit und somit gegen die Nichtigkeit der Ehe vorzutragen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Ehebandverteidiger

Quellen:

  1. Ablauf des Ehenichtigkeitsverfahrens auf www.rechtsanwalt-kirchenrecht.de, abgerufen am 30. Mai 2016.