E-Musik

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E-Musik (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die E-Musik
Genitiv der E-Musik
Dativ der E-Musik
Akkusativ die E-Musik

Worttrennung:

E-Mu·sik, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈeːmuˌziːk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild E-Musik (Info)

Bedeutungen:

[1] Musik: Gesamtheit der als künstlerisch anspruchsvoll angesehenen Musikrichtungen (klassische Musik, Neue Musik)

Herkunft:

Kurzwort für „ernste Musik“[1]

Gegenwörter:

[1] U-Musik

Oberbegriffe:

[1] Musik

Beispiele:

[1] „Der Jazz sei wie die sogenannte E-Musik eine Kunstform, die sich ohne öffentliche Förderung nicht weiterentwickeln könne. 84 mit öffentlichen Geldern geförderten Konzerthäusern im Bereich der klassischen Musik stünden nur vier im Bereich des Jazz gegenüber.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „E- und U-Musik
[*] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „E-Musik“ auf wissen.de
[*] Duden online „E-Musik
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalE-Musik

Quellen:

  1. Duden online „E-Musik
  2. Stefan Hentz: Hilfe! ruft das Saxofon. In: Zeit Online. 8. März 2012, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 13. September 2018).