Diskussion:von … wegen

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"von Verfassungs wegen"[Bearbeiten]

Das ist falsches Deutsch und Fehler sind nicht zu übernehmen. Bei maskulinen und neutralen Worten wie das Amt oder der Beruf ist im Genitiv das s richtig, bei femininen wie die Verfassung nicht. Daran ändert auch nichts, dass die Zitatgeber einen Fehler gemacht haben. Es funktioniert schließlich nicht so, dass eine einen Fehler macht und wir machen den dann nach. Wir halten uns an die Regeln der deutschen Sprache. Und die Deklination femininer Worte wie Verfassungs ist klar und ohne Ausnahme: https://www.duden.de/deklination/substantive/Verfassung

Haster2 (Diskussion) 05:04, 27. Jul. 2022 (MESZ)[Beantworten]

Auch wenn es grammatikalisch nicht ganz korrekt sein mag, ändert es nichts an der Tatsache, dass „von Verfassungs wegen“ weitaus häufiger verwendet wird als „von Verfassung wegen“. Mitunter wird die Grammatik, gerade bei bestimmten Wortkombinationen oder Wendungen oder eben auch in der Fachsprache, schlichtweg ignoriert. Die Gründe für so etwas können vielfältig sein, z. B. sprachökonomische Gründe oder aber auch, weil der "ungrammatikalische" Gebrauch von den meisten Benutzern als "stilistisch schöner" empfunden wird etc. pp.
Seriöse Belege für die Verwendung der Wortkombination „von Verfassungs wegen“ gibt es wirklich viele. Mit dabei sind die Parlamente in Deutschland und Österreich, höhere Gerichte sowie auch die Verfassungsgerichte in Deutscchland und Österrreich. Und auch die Auswertung mit dem Ngram-Viewer ist sehr deutlich, siehe hier.
Ich werde deshalb „von Verfassungs wegen“ wieder einsetzen und zwar vor „von Verfassung wegen“, weil es eben deutlich häufiger vorkommt.
Zum Abschluss möchte ich noch auf Wiktionary:Was Wiktionary nicht ist, Punkt 6. hinweisen: Wir arbeiten hier deskriptiv und nicht präskriptiv.
Gruß --Udo T. (Diskussion) 10:48, 27. Jul. 2022 (MESZ)[Beantworten]
Nachtrag: zur Info für @Haster2: in
  • Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle. Richtiges und gutes Deutsch. In: Der Duden in zwölf Bänden. 8. Auflage. Band 9, Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-91239-1, Seite 999, Eintrag „von“, Punkt 3.
heißt es u. a. explizit: „In festen Verbindungen der Sprache des Rechts wird das Genitiv-s auch bei bestimmten Feminina verwendet: von Verfassungs wegen.
Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:31, 27. Jul. 2022 (MESZ)[Beantworten]