Diskussion:Sonderbehandlung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Udo T. in Abschnitt Beispiele

Beispiele[Bearbeiten]

@Martin Gühmann: „Beispielsätze sind vollständige Sätze, …“ (Hilfe:Beispiele) Gruß und weiterhin viel Spaß, Peter, 10:03, 5. Feb. 2022 (MEZ)Beantworten

Die ungeeigneten Beispiele habe ich sicherheitshalber hierhin ausgelagert.
[1] Facebook: Aufsichtsgremium will etwaige Sonderbehandlung von Promis überprüfen[1]
[1] § 11b [Einkommensteuergesetz] Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen[2]
[1] Sonderbehandlung der Steuerakte Graf[3]
[1] Sonderbehandlung auf Facebook erlaubt Prominenten offenbar folgenlosen Regelbruch[4]

Quellen:

--Latisc (Diskussion) 10:15, 5. Feb. 2022 (MEZ)Beantworten
Danke für den Hinweis, wäre natürlich ganz nett das auch in der Vorlage zur Artikelanlage zu haben als Kommentar. Aber das ist eine andere Sache. --Martin Gühmann (Diskussion) 11:43, 5. Feb. 2022 (MEZ)Beantworten
An den Beispielen hänge ich jetzt nicht sonderlich, so lange die Beispiele eine breite Verwendung zeigen, sind sie gut. Wobei das erste und vierte Beispiel auf dieser Seite leicht zu vollständigen Sätzen ergänzt werden können. Gut, ist aber auch egal, sind genug Beispiele. --Martin Gühmann (Diskussion) 11:58, 5. Feb. 2022 (MEZ)Beantworten
@Martin Gühmann: Naja, wir können ja schlecht alle Regeln, die es bei uns gibt, in die Formatvorlagen für neue Einträge reinschreiben. Unsere Hilfe-Übersicht kann man aber bei Bedarf über Wiktionary:Hilfe finden.
Und zu den einzelnen Kapiteln eines Eintrages (Bedeutungen, Herkunft, Beispiele etc.) gibt es fast immer eine Hilfe, so z. B. Hilfe:Bedeutungen, Hilfe:Herkunft, Hilfe:Beispiele etc. Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:03, 5. Feb. 2022 (MEZ)Beantworten