Diskussion:Phonopost-Sendung

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Lemma besser Phonopostsendung ?[Bearbeiten]

Hallo Yoursmile, das korrekte Belegen mit 5 Zitaten des Lemmas in der Schreibweise „Phonopost-Sendung“ wird nach meinen bisherigen Recherchen kaum gelingen.

In der Schreibweise „Phonopostsendung“ hingegen gäbe es sogar ein Bundesgesetzblatt, das den Plural „Phonopostsendungen“ verwendet, womit diese Schreibweise eigentlich schon belegt wäre. Gefunden im Bundesgesetztblatt Teil II 1954 Nr. 27 (Gesetzt über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins) und dann bitte zur Seite 1231 scrollen (Suchen geht leider nicht): dort findet sich dann im Artikel 47 eine Definition darüber, was zu den Briefsendungen zählt, wobei dann eben auch „Phonopostsendungen“ angeführt werden.

Gruß --Udo T. (Diskussion) 18:09, 8. Jun. 2019 (MESZ)[Beantworten]
Celestino Sánchez: Wirtschaftswörterbuch: Wörterbuch für den Wirtschafts-, Handels und Rechtsverkehr. Band 2 Spanisch – Deutsch, Gabler, 1993, Seite 110 (Zu lesen bei Google Books). Gruß euch beiden, Peter -- 18:22, 8. Jun. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Ich habe für die alternative Schreibweise mal alles zusammengekratzt und den Haupteintrag angelegt. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 18:37, 8. Jun. 2019 (MESZ)[Beantworten]