Diskussion:Ohmsches Gesetz

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Der adjektivische Bestandteil kann „in fachsprachlich oder terminologisch gebrauchten Verbindungen“ großgeschrieben werden (§ 63(2.2)). Ohmsches Gesetz ist eine in dieser Schreibweise ziemlich verbreitete terminologische Verbindung. -- IvanP (Diskussion) 22:56, 23. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Hallo IvanP, siehe aber „früher auch bei canoonet – Rechtschreibung „ohmsch““. Dort heißt es „ohmsche Gesetz“ oder „Ohm’sche Gesetz“. Das „Ohmsche Gesetz“ dagegen wird dort als „Alte Schreibung, nach Reform ungültig“ gekennzeichnet. Und auch duden.de führt nur „ohmsche Gesetz“ oder „Ohm’sche Gesetz“ (siehe Duden online „ohmsche Gesetz“). Wir haben somit 2 Standard-Referenzen, die das „Ohmsche Gesetz“ als nicht mehr korrekt bezeichnen. Die weite Verbereitung dürfte m. E. von früher herrühren, als das „Ohmsche Gesetz“ noch korrekt war. Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:03, 23. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]
Udo T., die Regel gibt es so auch erst seit 2017, da wundert es mich nicht, dass canoonet das als ungültige Schreibung verbucht, es ist schließlich mühsam, alles Veraltete zu finden und zu aktualisieren. Ohmsches Gesetz ist doch sicher eine fachsprachlich oder terminologisch gebrauchte Verbindung? -- IvanP (Diskussion) 23:13, 23. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]
Hm, ja sicherlich ist es eine fachsprachlich oder terminologisch gebrauchte Verbindung. Aber nach bisherigem Kenntnisstand schreibt man wohl entweder „ohmsche Gesetz“ oder „Ohm’sche Gesetz“ und nicht mehr so wie früher „Ohmsche Gesetz“ (wie ich es übrigens noch gelernt habe). Kann man da evtl. bei Canoo oder Duden irgendwie nachfragen? Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:38, 23. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]
Nachtrag: Auch bei wissen.de heißt es übrigens: „ohm|sche(s) Ge|sẹtz, <auch> Ohm'sche(s) Ge|sẹtz“. Siehe Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „ohmsches-gesetz“ auf wissen.de. --Udo T. (Diskussion) 00:35, 24. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Siehe auch Diskussion:mendelsch. --Udo T. (Diskussion) 00:39, 24. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]

@Udo T.: Die entsprechende Regel kannst du nachlesen, den Verantwortlichen für den sprachlichen Inhalt von canoonet kannst du kontaktieren. Und ich wüsste nicht, dass die wissen.de-Wörterbücher inhaltlich überhaupt gepflegt werden, da findet sich zum Beispiel immer noch die seit 2011 nicht mehr gültige Schreibweise Fassette. -- IvanP (Diskussion) 09:08, 24. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Hallo IvanP, Du schreibst oben, den § 63 (2.2) gäbe es erst seit 2017. Ok, dann beziehe ich mich mal auf duden.de. In „Duden online „ohmsch““ wird bei dem Beispiel mit ohmsche oder Ohm’sche Widerstand auch auf D89 verwiesen. Dort aber wird der § 63 (2.2) mit aufgeführt. Da frage ich mich natürlich (zurecht?), warum duden.de dann im Eintrag zu „ohmsch“ in dem Beispiel nur ohmsche oder Ohm’sche Widerstand angibt, nicht jedoch Ohmsche Widerstand.

Kann es außerdem wirklich so sein, dass der eher allgemein gehaltene § 63 (2.2) einfach die eher klare Bestimmung aus dem § 62 wieder aufheben kann? Ich habe da ehrlich gesagt so meine Zweifel. Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:47, 24. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]

@Udo T.: Bereits vor 2017 wurde im Eintrag ohmsch auf die Duden-Regel 89 verwiesen, der Verweis auf § 63(2.2) ist dort (also in der Beschreibung der Duden-Regel 89) neu hinzugekommen, das heißt ja nicht, dass bei allen Einträgen mit Verweis auf diese Regel geprüft wurde, ob auch Großschreibung akzeptabel ist. „Kann es außerdem wirklich so sein, dass der eher allgemein gehaltene § 63 (2.2) einfach die eher klare Bestimmung aus dem § 62 wieder aufheben kann?“ – Na klar doch, es werden ja auch viele andere Adjektive wie tschechisch grundsätzlich (oder wie du sagst: „für sich alleine genommen“) kleingeschrieben und dennoch greift bei Eigennamen Großschreibung (Tschechische Republik). Ohmsches Gesetz ist nun kein Eigenname, aber eben eine „fachsprachlich oder terminologisch gebrauchte Verbindung“, bei der die Großschreibung des Adjektivs auch möglich ist. -- IvanP (Diskussion) 15:32, 24. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]
@Udo T.: Das Adjektiv tschechisch fällt ja sogar unter § 62, dennoch findet sich Tschechische Republik als Beispiel zu § 60(2.1)! § 62 dient nicht etwa dazu, die ausnahmsweise Großschreibung bei Ausbleiben des Apostrophs auszuschließen, sondern die Großschreibung bei Setzung des Apostrophs vorzuschreiben; ansonsten gilt regulär Kleinschreibung, aber unter Umständen ist eben ausnahmsweise Großschreibung möglich. -- IvanP (Diskussion) 15:30, 24. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Tja, was also nun tun? Die Referenzenlage spricht sich eigentlich dafür aus, dass „Ohmsche(s) Gesetz“ eine nicht mehr gültige Schreibweise ist. Deine Schlussfolgerungen könnten aber durchaus auch ihre Richtigkeit haben. Doch was passiert, wenn jemand anderer sie als bloße Theoriefindung abtut? Wir könnten ja „Ohmsches Gesetz“ als vollwertigen Eintrag (in dem Fall aber als Lemmaverweis) ausbauen und dann in einer Anmerkung auf die bisher hier gesammelten Erkenntnisse hinweisen. Weiter hier im Kreis drehen, macht ja auch irgendwie keinen Sinn, oder? Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:47, 24. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]

Ja. -- IvanP (Diskussion) 16:40, 24. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]