Diskussion:Gender-Gegner

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zu den Bedeutungen[Bearbeiten]

Hallo Zase Wieder, also die Bedeutungen habe ich deutlich neutraler umformulieren müssen.

  • zu [1]: diese Gendersprache, die von bestimmten (meist links-progressiven) Kreisen forciert wird, ist ja kein natürlicher Sprachwandel. Außerdem wird diese Gendersprache nach verschiedenen Umfragen von 70 – 80 % der Bevölkerung abgelehnt bzw. für unwichtig gehalten. Und abschaffen oder verbieten wollen diese Art von "Gender-Gegnern" auch nichts. Es gibt allenfalls die durchaus berechtigte Forderung, dass sich staatliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen und Behörden, aber auch der mit Abgaben finanzierte öffentliche Rundfunk, an die amtlichen Regeln des deutschen Rechtschreibrates halten sollen.
  • zu [2]: Naja, das war aber schon etwas sehr starker Tobak. Es ist doch völlig legitim, wenn Menschen etwas gegen eine "Genderbewegung" haben. Das hat doch dann grundsätzlich rein gar nichts mit Abwertung oder gar menschenverachtender Haltung zu tun, wenngleich das möglicherweise bei einigen wenigen dieser Art von "Gender-Gegnern" so sein mag. Aber solche Menschen, die gegen etwas sind und dies auf abwertende oder gar menschenverachtende Art und Weise tun, gibt es (leider) immer. Doch das kann man dann nicht verallgemeinern und behaupten, dies wäre bei allen der Fall. Nunja, daraus folgte dann natürlich auch, dass die sinnverwandten Wörter und das Gegenwort völlig unzutreffend waren.

Gruß --Udo T. (Diskussion) 02:17, 13. Mär. 2023 (MEZ)[Beantworten]

Es wäre natürlich plausibel, dass das Lemma von manchen als „Kampfbegriff” genau in der „unneutralen” Weise verwendet wird, wie es der ursprünglichen Fassung entspricht. Und das wäre dann m.E. eine Anmerkung wert. Aber erstmal müsste das alles projektkonform belegt sein. Vollis (Diskussion) 07:47, 13. Mär. 2023 (MEZ)[Beantworten]
Naja, ich weiß nicht. Wir haben bei uns einige Lemmas auf -gegner endend (siehe hier). Sollen dort dann auch solche Anmerkungen rein? Natürlich kann nahezu jede "Gegnerschaft" leider immer auch abwertend oder sogar auf menschenverachtende Art und Weise ausgeübt werden. Aber das ist doch m. E. allgemein bekannt. Deshalb braucht es hier so eine Anmerkung m. M. n. nicht. Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:02, 13. Mär. 2023 (MEZ)[Beantworten]