Diskussion:Beigeordneter
Bedeutung[Bearbeiten]
„Person, die in einer Gemeindeverwaltung als Beamter oder Angestellter tätig ist“ erweitert die Schwesterprojekt angegebene Bedeutung m. E. beträchtlich, da auf die Wahl nicht eingegangen wird. Mein Vorschlag: „gewählter Amtstinhaber in eine vielen Kommunen“ --Peter -- 15:33, 11. Jun. 2017 (MESZ)
- Muss immer alles so sein wie es bei der großen Schwester ist? Duden: „Beamter oder Angestellter einer Stadtverwaltung“, wissen.de: „Beamter oder Angestellter einer Gemeindeverwaltung“. Die Bedeutung ist belegt, ich sehe nicht das Problem. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 17:13, 11. Jun. 2017 (MESZ)
- Ein Mitarbeiter z. B. im Bürgerservice oder Bauhof einer Gemeinde ist doch kein Beigeordneter! Oder doch? --Peter -- 17:16, 11. Jun. 2017 (MESZ)
- Vorschlag: „Person, die in einer Gemeindeverwaltung den Bürgermeister vertritt oder für ihn arbeitet“ - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 17:27, 11. Jun. 2017 (MESZ)
- Vorschlag: „gewählte Person, die in einer Gemeindeverwaltung den Bürgermeister vertritt oder für ihn arbeitet“ --Peter -- 17:50, 11. Jun. 2017 (MESZ)
- Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen:
{{@|Peter Gröbner|Peter}}
. Danke, Peter -- 20:11, 23. Apr. 2018 (MESZ)
- Vorschlag: „Person, die in einer Gemeindeverwaltung den Bürgermeister vertritt oder für ihn arbeitet“ - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 17:27, 11. Jun. 2017 (MESZ)
- Ein Mitarbeiter z. B. im Bürgerservice oder Bauhof einer Gemeinde ist doch kein Beigeordneter! Oder doch? --Peter -- 17:16, 11. Jun. 2017 (MESZ)