Bürgin
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Bürgin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Bürgin | die Bürginnen |
Genitiv | der Bürgin | der Bürginnen |
Dativ | der Bürgin | den Bürginnen |
Akkusativ | die Bürgin | die Bürginnen |
Worttrennung:
- Bür·gin, Plural: Bür·gin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈbʏʁɡɪn]
- Hörbeispiele: Bürgin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die sich bereiterklärt, zusammen mit dem Hauptschuldner für die Rückzahlung einer Schuld zu haften
- [2] weibliche Person, die für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Bürge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Sicherheitsgeberin
- [1, 2] Garantin
Männliche Wortformen:
- [1] Bürge
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Für den Kredit des Ehemannes, verlangte die Bank seine Frau als Bürgin.
- [2] Frau Hausmann ist uns Bürgin, dass der Kaffeeklatsch ein voller Erfolg wird!
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
[2] weibliche Person, die für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht