Brief und Siegel

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Brief und Siegel (Deutsch)[Bearbeiten]

Wortverbindung[Bearbeiten]

Worttrennung:

Brief und Sie·gel

Aussprache:

IPA: [ˈbʁiːf ʊnt ˈziːɡl̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Brief und Siegel (Info)

Bedeutungen:

[1] übertragen: eine Garantie, eine feste Zusage, eine bindende Aussage

Beispiele:

[1] „Der war zwar mitangeklagt, aber verhandlungsunfähig, wegen Krankheit. Und dann kommt unmittelbar nach Ende des Prozesses heraus, dass dieser verhandlungsunfähige Mitangeklagte gesund genug ist, um wieder an alter Wirkungsstätte zu arbeiten - mit Brief und Siegel vom Amtsarzt.“[1]

Redewendungen:

jemandem auf etwas Brief und Siegel geben

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Brief
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Brief
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBrief+und+Siegel

Quellen:

  1. Ralf Wiegand: Das Amt und der Tod. In: sueddeutsche.de. 27. August 2012, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 9. Mai 2012).