Bahnbeamtin

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Bahnbeamtin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Bahnbeamtin die Bahnbeamtinnen
Genitiv der Bahnbeamtin der Bahnbeamtinnen
Dativ der Bahnbeamtin den Bahnbeamtinnen
Akkusativ die Bahnbeamtin die Bahnbeamtinnen

Worttrennung:

Bahn·be·am·tin, Plural: Bahn·be·am·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈbaːnbəˌʔamtɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bahnbeamtin (Info)

Bedeutungen:

[1] Beamtin, die bei der Eisenbahn tätig ist

Männliche Wortformen:

[1] Bahnbeamter

Oberbegriffe:

[1] Beamtin

Beispiele:

[1] „›Man bewertet unsere Mitarbeit an der Volksbibliothek geringer als die Leistungen der Post- und Bahnbeamtinnen‹, klagte Clara Anspach. ›Jede Telephonistin und Telegraphistin hat nach einigen Dienstjahren ein auskömmliches Gehalt und nimmt eine feste Beamtenstellung ein, die Bibliothekarin arbeitet auch im Staatsdienste fast überall gegen eine geringe Renumeration ohne Aussicht auf Anstellung mit 14tägiger oder 4wöchiger Kündigungsfrist.‹“[1]

Übersetzungen

[1] früher auch bei canoonet „Bahnbeamtin“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBahnbeamtin
[1] Duden online „Bahnbeamtin

Quellen:

  1. Helga Lüdtke (Hrsg.): Leidenschaft und Bildung. Zur Geschichte der Frauenarbeit in Bibliotheken. Orlanda Frauenverlag, Berlin 1992. ISBN 978-3922166795. Seite 39