Aufhebungsvertrag
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Aufhebungsvertrag (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Aufhebungsvertrag | die Aufhebungsverträge |
Genitiv | des Aufhebungsvertrages des Aufhebungsvertrags |
der Aufhebungsverträge |
Dativ | dem Aufhebungsvertrag dem Aufhebungsvertrage |
den Aufhebungsverträgen |
Akkusativ | den Aufhebungsvertrag | die Aufhebungsverträge |
Worttrennung:
- Auf·he·bungs·ver·trag, Plural: Auf·he·bungs·ver·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯fheːbʊŋsfɛɐ̯ˌtʁaːk]
- Hörbeispiele: Aufhebungsvertrag (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Vertrag, der ein bestehendes Rechtsverhältnis beiderseitig aufhebt, besonders im Arbeitsrecht die beidseitige Beendigung des Arbeitsvertragsverhältnisses
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Aufhebung und Vertrag sowie dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- [1] einvernehmliche Trennung
Oberbegriffe:
- [1] Vertrag
Beispiele:
- [1] „Aber Vorsicht, diese Einigung kann für Arbeitnehmer mitunter nachteilig sein. Das Arbeitsrecht sieht zwei Formen dieser einvernehmlichen Trennung vor: im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Rahmen eines Abwicklungsvertrags. Bei einer Aufhebung wird der Arbeitsvertrag aufgelöst.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Aufhebungsvertrag“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Aufhebungsvertrag“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Aufhebungsvertrag“
- [1] The Free Dictionary „Aufhebungsvertrag“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Aufhebungsvertrag“
- [1] Duden online „Aufhebungsvertrag“
Quellen:
- ↑ Die Zeit, 08.12.2015; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Aufhebungsvertrag“