Zum Inhalt springen

Abbedingung

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Abbedingung (Deutsch)

[Bearbeiten]
Singular Plural
Nominativ die Abbedingung die Abbedingungen
Genitiv der Abbedingung der Abbedingungen
Dativ der Abbedingung den Abbedingungen
Akkusativ die Abbedingung die Abbedingungen

Worttrennung:

Ab·be·din·gung, Plural: Ab·be·din·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapbəˌdɪŋʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Abbedingung (Info)

Bedeutungen:

[1] Ausschluss durch Vertrag oder gesetzliche Bestimmung

Herkunft:

Ableitung zum Stamm des Verbs abbedingen mit dem Suffix (Derivatem) -ung

Synonyme:

[1] Ausschluss, Außerkraftsetzung

Gegenwörter:

[1] Inkraftsetzung

Beispiele:

[1] Das Gericht strich die nichtige Abbedingung des Strafschadensersatzes.
[1] „Die völlige Abbedingung der Maklerpflichten wird damit in der Praxis nicht durchführbar sein. Möglich ist allerdings die Einschränkung der Haftung, […] die es dem Makler erlaubt, sich gegen Beratungsfehler effektiv und umfassend zu versichern.“[1]

Übersetzungen

[Bearbeiten]
[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3

Quellen: