Wettbewerbshüter
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Wettbewerbshüter (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Wettbewerbshüter | die Wettbewerbshüter |
Genitiv | des Wettbewerbshüters | der Wettbewerbshüter |
Dativ | dem Wettbewerbshüter | den Wettbewerbshütern |
Akkusativ | den Wettbewerbshüter | die Wettbewerbshüter |
Worttrennung:
- Wett·be·werbs·hü·ter, Plural: Wett·be·werbs·hü·ter
Aussprache:
- IPA: [ˈvɛtbəvɛʁpsˌhyːtɐ]
- Hörbeispiele: Wettbewerbshüter (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person oder Behörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbes ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Wettbewerb und Hüter mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Hüter
Beispiele:
- [1] „Die bisherigen Gesetze reichen jedenfalls nicht aus, und die Zuständigkeiten der nationalen Wettbewerbshüter enden an den Landesgrenzen.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Person oder Behörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbes ist
- [1] Wikipedia-Artikel „Wettbewerbshüter“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wettbewerbshüter“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wettbewerbshüter“
- [1] Duden online „Wettbewerbshüter“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Wettbewerbshüter“
Quellen:
- ↑ Sven Böll/Armin Mahler/Gerald Traufetter: Die Gesetzlosen. In: DER SPIEGEL. Nummer 18, 28. April 2014, ISSN 0038-7452, Seite 83 .