Anteilseignerin
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Anteilseignerin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Anteilseignerin | die Anteilseignerinnen |
Genitiv | der Anteilseignerin | der Anteilseignerinnen |
Dativ | der Anteilseignerin | den Anteilseignerinnen |
Akkusativ | die Anteilseignerin | die Anteilseignerinnen |
Worttrennung:
- An·teils·eig·ne·rin, Plural: An·teils·eig·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈantaɪ̯lsˌʔaɪ̯ɡnəʁɪn]
- Hörbeispiele: Anteilseignerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person oder Firma/Institution, die einen Anteil von etwas besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anteilseigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
Männliche Wortformen:
- [1] Anteilseigner
Beispiele:
- [1] „Ein wenig erschöpft ist die Chefredakteurin schon, schließlich ist sie Anfang August plötzlich auch noch Verlagsleiterin und alleinige Anteilseignerin der Econy GmbH geworden.“[1]
Übersetzungen
[1] weibliche Person oder Firma/Institution, die einen Anteil von etwas besitzt
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Anteilseignerin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anteilseignerin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anteilseignerin“
- [1] Duden online „Anteilseignerin“ mit Verweis auf Duden online „Anteilseigner“
Quellen: