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Anteilseignerin

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Anteilseignerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Anteilseignerin die Anteilseignerinnen
Genitiv der Anteilseignerin der Anteilseignerinnen
Dativ der Anteilseignerin den Anteilseignerinnen
Akkusativ die Anteilseignerin die Anteilseignerinnen

Worttrennung:

An·teils·eig·ne·rin, Plural: An·teils·eig·ne·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈantaɪ̯lsˌʔaɪ̯ɡnəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anteilseignerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person oder Firma/Institution, die einen Anteil von etwas besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anteilseigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Anteilsinhaberin, Mitbesitzerin

Männliche Wortformen:

[1] Anteilseigner

Beispiele:

[1] „Ein wenig erschöpft ist die Chefredakteurin schon, schließlich ist sie Anfang August plötzlich auch noch Verlagsleiterin und alleinige Anteilseignerin der Econy GmbH geworden.“[1]

Übersetzungen

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Anteilseignerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anteilseignerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnteilseignerin
[1] Duden online „Anteilseignerin“ mit Verweis auf Duden online „Anteilseigner

Quellen:

  1. Meike Dülffer: Verrückte mit Bodenkontakt. In: Berliner Zeitung, 22. September 1998 (zitiert nach DWDS).