Abrissantrag
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Abrissantrag (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Abrissantrag | die Abrissanträge |
Genitiv | des Abrissantrages des Abrissantrags |
der Abrissanträge |
Dativ | dem Abrissantrag dem Abrissantrage |
den Abrissanträgen |
Akkusativ | den Abrissantrag | die Abrissanträge |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ab·riss·an·trag, Plural: Ab·riss·an·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈapʁɪsˌʔantʁaːk]
- Hörbeispiele: Abrissantrag (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verwaltung: Antrag auf Abriss von Gebäuden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Abriss und dem Substantiv Antrag
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Antrag
Beispiele:
- [1] „Dies [Instrumente zur Dämpfung des Investitionsniveaus und zur Abwehr von ›Luxusmodernisierung‹] sind Sanierungssatzungen und Mietobergrenzen, Erhaltungssatzungen nach § 172 des Baugesetzbuches (‚Milieuschutz‘), Ablehnung von Abrissanträgen und restriktive Genehmigungen von Baumaßnahmen (z. B. zur Verhinderung des Einbaus von Fahrstühlen oder des Anbaus von Balkonen), die das Wohnen teurer machen würden.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Verwaltung: Antrag auf Abriss von Gebäuden
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Abrissantrag“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abrissantrag“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abrissantrag“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Abrissantrag“
Quellen: