Vorsteuerüberhang
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Vorsteuerüberhang (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Vorsteuerüberhang | die Vorsteuerüberhänge |
Genitiv | des Vorsteuerüberhanges des Vorsteuerüberhangs |
der Vorsteuerüberhänge |
Dativ | dem Vorsteuerüberhang dem Vorsteuerüberhange |
den Vorsteuerüberhängen |
Akkusativ | den Vorsteuerüberhang | die Vorsteuerüberhänge |
Worttrennung:
- Vor·steu·er·über·hang, Plural: Vor·steu·er·über·hän·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯ʃtɔɪ̯ɐˌʔyːbɐhaŋ]
- Hörbeispiele: Vorsteuerüberhang (Info)
Bedeutungen:
- [1] Betrag, um den die abzugsfähige Vorsteuer die abzuführende Umsatzsteuer für einen bestimmten Zeitraum übersteigt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Vorsteuer und Überhang. Laut Qualitätssicherung der Wikipedia handelt es sich nicht um einen etablierten Fachbegriff.[1]
Synonyme:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Im Voranmeldungszeitraum September hatten wir aufgrund außerordentlicher Investitionen einen Vorsteuerüberhang in Höhe von 15.687 Euro.
- [1] „Angesichts der geltend gemachten Vorsteuer für die Photovoltaikanlage in Höhe von 6.394,63 EUR ergab sich daraus ein Vorsteuerüberhang bzw. eine Abgabengutschrift in Höhe von 6.309,29 EUR.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Wikipedia-Artikel „Umsatzsteuergesetz (Deutschland)“
- [1] rechnungswesen-verstehen.de, Lexikon
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Vorsteuerüberhang“
- ↑ Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 2013