Verwaltungsbehörde

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[Bearbeiten] Verwaltungsbehörde (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Verwaltungsbehörde die Verwaltungsbehörden
Genitiv der Verwaltungsbehörde der Verwaltungsbehörden
Dativ der Verwaltungsbehörde den Verwaltungsbehörden
Akkusativ die Verwaltungsbehörde die Verwaltungsbehörden

Worttrennung:

Ver·wal·tungs·be·hör·de, Plural: Ver·wal·tungs·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsbəˈhøːɐ̯də], Plural: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsbəˈhøːɐ̯dn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Behörde, die die öffentliche Verwaltung wahrnimmt

Unterbegriffe:

[1] Bezirkshauptmannschaft, Gemeindeamt, Hofkriegsrat

Beispiele:

[1] „Verfassungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. Die ersten Anfänge und die Entwicklung einer obersten Verwaltungsbehörde in Württemberg, des fürstlichen Rats, seit dem 15. Jh. verfolgt Irmgard Kothe - 2377 auf Grund der Kanzleiakten, der alten Landschreibereirechnungen und der sog.“[1]
[1] „Lüneburg - Wer nach einem einfachen Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer nicht nennen will, muß damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen.“[2]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Verwaltungsbehörde
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsbehörde
[1] canoo.net „Verwaltungsbehörde
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonVerwaltungsbehörde
[1] The Free Dictionary „Verwaltungsbehörde

Quellen:

  1. Jahresberichte für deutsche Geschichte / Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. - Leipzig : Koehler. - 14. Jahrgang 1938. - 1940. - XXII, 524 S.
  2. Urteil: Sechs Monate Fahrtenbuch reichen aus. Hamburger Abendblatt, archiviert vom Original am 22. Januar 2005 abgerufen am 1. Mai 2012 (HTML, Deutsch).
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