Verwaltungsbehörde
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[Bearbeiten] Verwaltungsbehörde (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Verwaltungsbehörde | die Verwaltungsbehörden |
| Genitiv | der Verwaltungsbehörde | der Verwaltungsbehörden |
| Dativ | der Verwaltungsbehörde | den Verwaltungsbehörden |
| Akkusativ | die Verwaltungsbehörde | die Verwaltungsbehörden |
Worttrennung:
- Ver·wal·tungs·be·hör·de, Plural: Ver·wal·tungs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsbəˈhøːɐ̯də], Plural: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsbəˈhøːɐ̯dn̩]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Behörde, die die öffentliche Verwaltung wahrnimmt
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Verfassungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. Die ersten Anfänge und die Entwicklung einer obersten Verwaltungsbehörde in Württemberg, des fürstlichen Rats, seit dem 15. Jh. verfolgt Irmgard Kothe - 2377 auf Grund der Kanzleiakten, der alten Landschreibereirechnungen und der sog.“[1]
- [1] „Lüneburg - Wer nach einem einfachen Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer nicht nennen will, muß damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen.“[2]
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Verwaltungsbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsbehörde“
- [1] canoo.net „Verwaltungsbehörde“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Verwaltungsbehörde“
- [1] The Free Dictionary „Verwaltungsbehörde“
Quellen:
- ↑ Jahresberichte für deutsche Geschichte / Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. - Leipzig : Koehler. - 14. Jahrgang 1938. - 1940. - XXII, 524 S.
- ↑ Urteil: Sechs Monate Fahrtenbuch reichen aus. Hamburger Abendblatt, archiviert vom Original am 22. Januar 2005 abgerufen am 1. Mai 2012 (HTML, Deutsch).
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