Unterlassungshandlung

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Unterlassungshandlung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Unterlassungshandlung die Unterlassungshandlungen
Genitiv der Unterlassungshandlung der Unterlassungshandlungen
Dativ der Unterlassungshandlung den Unterlassungshandlungen
Akkusativ die Unterlassungshandlung die Unterlassungshandlungen

Worttrennung:

Un·ter·las·sungs·hand·lung, Plural: Un·ter·las·sungs·hand·lun·gen

Aussprache:

IPA: [ʊntɐˈlasʊŋsˌhandlʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Unterlassungshandlung (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, Rechtsphilosophie: rechtlicher Handlungstyp, bei dem eine bestimmte Handlung unterlassen werden soll oder muss (und nicht eine bestimmte Handlung begangen werden soll oder muss)

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Unterlassung und Handlung sowie dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

[1] Begehungshandlung

Oberbegriffe:

[1] Handlung

Beispiele:

[1] „Eine Rechtspflicht hat daher immer eine Unrechtsunterlassung zum Gegenstand; ob diese nun selbst eine Unterlassungshandlung fordert oder in einer Begehungshandlung besteht, hängt natürlich von dem Charakter des zu unterlassenden Unrechts ab.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Unterlassungshandlung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalUnterlassungshandlung
[1] Wolfgang Kerstin; Fernuniversität Hagen, Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, Institut für Philosophie (Herausgeber): Kants Rechts-, Staats- und Geschichtsphilosophie. 1. Auflage. Fernuniversität Hagen, Hagen 2009, Seite 30, dort eine Einführung von „Begehungs- und Unterlassenshandlungen“ anhand des Kantischen Rechtsprinzps

Quellen:

  1. Wolfgang Kerstin; Fernuniversität Hagen, Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, Institut für Philosophie (Herausgeber): Kants Rechts-, Staats- und Geschichtsphilosophie. 1. Auflage. Fernuniversität Hagen, Hagen 2009, Seite 30