Unterlassungshandlung
Unterlassungshandlung (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Unterlassungshandlung | die Unterlassungshandlungen |
Genitiv | der Unterlassungshandlung | der Unterlassungshandlungen |
Dativ | der Unterlassungshandlung | den Unterlassungshandlungen |
Akkusativ | die Unterlassungshandlung | die Unterlassungshandlungen |
Worttrennung:
- Un·ter·las·sungs·hand·lung, Plural: Un·ter·las·sungs·hand·lun·gen
Aussprache:
- IPA: [ʊntɐˈlasʊŋsˌhandlʊŋ]
- Hörbeispiele: Unterlassungshandlung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, Rechtsphilosophie: rechtlicher Handlungstyp, bei dem eine bestimmte Handlung unterlassen werden soll oder muss (und nicht eine bestimmte Handlung begangen werden soll oder muss)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Unterlassung und Handlung sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Handlung
Beispiele:
- [1] „Eine Rechtspflicht hat daher immer eine Unrechtsunterlassung zum Gegenstand; ob diese nun selbst eine Unterlassungshandlung fordert oder in einer Begehungshandlung besteht, hängt natürlich von dem Charakter des zu unterlassenden Unrechts ab.“[1]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Unterlassungshandlung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Unterlassungshandlung“
- [1] Wolfgang Kerstin; Fernuniversität Hagen, Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, Institut für Philosophie (Herausgeber): Kants Rechts-, Staats- und Geschichtsphilosophie. 1. Auflage. Fernuniversität Hagen, Hagen 2009, Seite 30 , dort eine Einführung von „Begehungs- und Unterlassenshandlungen“ anhand des Kantischen Rechtsprinzps
Quellen:
- ↑ Wolfgang Kerstin; Fernuniversität Hagen, Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, Institut für Philosophie (Herausgeber): Kants Rechts-, Staats- und Geschichtsphilosophie. 1. Auflage. Fernuniversität Hagen, Hagen 2009, Seite 30