Reisegepäckversicherung

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Reisegepäckversicherung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Reisegepäckversicherung die Reisegepäckversicherungen
Genitiv der Reisegepäckversicherung der Reisegepäckversicherungen
Dativ der Reisegepäckversicherung den Reisegepäckversicherungen
Akkusativ die Reisegepäckversicherung die Reisegepäckversicherungen

Worttrennung:

Rei·se·ge·päck·ver·si·che·rung, Plural: Rei·se·ge·päck·ver·si·che·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯zəɡəpɛkfɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Reisegepäckversicherung (Info)

Bedeutungen:

[1] Versicherung, die für Schäden am oder den Verlust des während einer Reise mitgeführten Gepäcks aufkommt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Reisegepäck und Versicherung

Oberbegriffe:

[1] Versicherung

Beispiele:

[1] „Diese kostet 90 Euro pro Jahr und inkludiert neben dem Hole-in-One (500 Euro bei offiziellen Tunieren) unter anderem auch eine Reisegepäckversicherung für die Ausrüstung.“[1]
[1] „Eine Reisegepäckversicherung muss in die Tasche. Die kostet nur wenige Euro mehr und erstattet sogar den vollen Restwert der Kamera.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Reisegepäckversicherung“, Seite 893.
[1] Duden online „Reisegepäckversicherung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reisegepäckversicherung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReisegepäckversicherung
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Reisegepäckversicherung

Quellen:

  1. Absicherung für die Kosten eines Hole-in-one. Abgerufen am 23. Juli 2020.
  2. Bloß kein Risiko. Abgerufen am 23. Juli 2020.