Fraktionszwang

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Fraktionszwang (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Fraktionszwang
Genitiv des Fraktionszwangs
des Fraktionszwanges
Dativ dem Fraktionszwang
dem Fraktionszwange
Akkusativ den Fraktionszwang

Worttrennung:

Frak·ti·ons·zwang, kein Plural

Aussprache:

IPA: [fʁakˈt͡si̯oːnsˌt͡svaŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fraktionszwang (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik: Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung

Beispiele:

[1] In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz die Ausübung von Fraktionszwang auf einen Abgeordneten, da dies dem freien Mandat widerspricht.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Fraktionszwang
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fraktionszwang
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFraktionszwang