Fraktionszwang

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[Bearbeiten] Fraktionszwang (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Fraktionszwang
Genitiv des Fraktionszwangs
des Fraktionszwanges
Dativ dem Fraktionszwang
dem Fraktionszwange
Akkusativ den Fraktionszwang

Worttrennung:

Frak·ti·ons·zwang, kein Plural

Bedeutungen:

[1] Politik: Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung

Beispiele:

[1] In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz die Ausübung von Fraktionszwang auf einen Abgeordneten, da dies dem freien Mandat widerspricht.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Fraktionszwang
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fraktionszwang
[1] canoo.net „Fraktionszwang
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonFraktionszwang
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