Diskussion:abstrakt

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[Bearbeiten] Juristische Bedeutung

Juristischer Fachausdruck ist es auch. Ein "abstraktes" Rechtsgeschäft oder -verhältnis soll von einem anderen, mit dem es eigentlich doch irgendwie zusammenhängt, so weit losgelöst behandelt werden, dass es für sich - ohne Erledigung des anderen - stehen kann. In Dreiseitverhältnissen: A schuldet B, für B garantiert C; A fordert gemäß abstrakter (vom Schuldverhältnis A-B losgelöster) Rechte aus der Garantie, dass C zahlt, egal ob B zB einwenden könnte, dass er Gegenforderungen gegen A hätte. Und das Gegenwort wäre dazu "akzessorisch", also "abhängig" (vom Schicksal der Hauptsache bzw des Grundverhältnisses). Ich weiss nur nicht, wie man es richtig in den Artikel einarbeitet, als "[2] juristische Fachsprache: unabhängig" oder so. (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.123.246.205DiskussionBeiträge ° ----Baisemain (Diskussion) 12:51, 4. Mär. 2011 (MEZ))

Vielen Dank für die Anregung. Ich werde sehen, ob ich das ordnungsgemäß einarbeiten kann. Man besten wäre es, wenn Du uns noch irgendeine schriftliche Quelle (ein juristisches Wörterbuch oder juristische Fachtexte) angeben könntest, mit der sich zweifelsfrei belegen lässt, dass man in der Jursiterei abstrakt so verwendet. Dies ist nötig, um sicherzustellen, dass im Wiktionary keine ausgedachten Bedeutungen stehen. Der Leser soll schließlich verlässliche Information erhalten. Gruß --Baisemain (Diskussion) 12:51, 4. Mär. 2011 (MEZ)
Ich denke Wikipedia-Artikel „Abstraktionsprinzip“ und Wikipedia-Artikel „Abstrakte_Geschäfte“ sind gute Referenzen für die Bedeutung. Gruß --Wikember (Diskussion) 10:12, 11. Mär. 2011 (MEZ)
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