Diskussion:Migrationshintergrund

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Abschnitt hinzufügen
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Spezial:Diff/6373116

Spezial:Diff/6373116[Bearbeiten]

  • „Menschen, die zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil haben“ Trifft das nicht auf alle Menschen zu?
  • „Menschen, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht in Deutschland geboren sind oder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben“ Trifft das nicht auf viele Menschen zu, die ihr ganzes Leben im Ausland verbracht haben, ohne migriert zu sein?

Peter -- 10:37, 23. Mai 2018 (MESZ)Beantworten

Ich verstehe das Problem, dass die Definition allgemeingültig sein sollte und nicht Deutschlandbezug haben sollte. Die hier als einzig mögliche angegebene Definition ist allerdings in Deutschland nicht die gültige Definition. Von daher ist das Wiktionary hier fehlerhaft. Die in Deutschland offiziell gebräuchliche Definition lautet: "Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist." [1]. Zur Erklärung: Im Gegensatz zur derzeit vorgeschlagenen Definition schließt die in D offiziell gültige Defintion auch Zuwanderer oder nicht-eingebürgerte Nachkommen von Zuwanderern ein. Kann man eine zweite Definition mit dem Zusatz (Gültigkeit in Deutschland) hinzufügen? --X2liro (Diskussion) 23:10, 14. Nov. 2018 (MEZ)Beantworten
Ich würde eine Änderung der Definition vorziehen, etwa so: "Abstammung einer Person oder eines ihrer Elternteile mit anderer Staatsangehörigkeit". Vielleicht geht's auch noch ein bisschen eleganter. Gruß Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 11:06, 15. Nov. 2018 (MEZ)Beantworten
Danke für das Aufgreifen des Threads. Wenn ich weiß, was gemeint ist, verstehe ich den Formulierungsvorschlag. Bin nicht sicher, ob es allen Lesern so geht. Vllt. etwas genauer (aber auch umständlicher): "Abstammung einer Person oder eines ihrer Elternteile aus einem anderen Land als jenem, in dem die Person lebt." Wikipedia beschreibt es auch recht verständlich: "Das soziale Merkmal Migrationshintergrund beschreibt Personen, die selbst oder deren Vorfahren aus einem anderen Staat eingewandert sind" --X2liro (Diskussion) 15:15, 15. Nov. 2018 (MEZ)Beantworten
Ergänzung: eigentlich stört in der aktuellen Definition ja nur das "Staatsangehöriger", denn das setzt voraus, dass eine Person mit Migrationshintergrund den Pass des Aufnahmelandes hat. Wie wäre es mit: "Abstammung einer in einem Land lebenden Person oder eines seiner Vorfahren aus einem anderen Land"? --X2liro (Diskussion) 22:11, 23. Nov. 2018 (MEZ)Beantworten
Auch bei Besitz und Mord weicht der allgemeine Sprachgebrauch von der (bundesdeutschen) Gesetzeslage ab. Die derzeitige umseitige Angabe „Abstammung einer in einem Land lebenden Person oder eines ihrer Vorfahren aus einem anderen Land“ trifft auch auf Botschaftsangehörige und Auslandskorrespondenten zu. -- Peter -- 08:25, 10. Dez. 2018 (MEZ)Beantworten