Beitragsbemessungsgrenze

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Beitragsbemessungsgrenze (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Kasus Singular Plural
Nominativ die Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenzen
Genitiv der Beitragsbemessungsgrenze der Beitragsbemessungsgrenzen
Dativ der Beitragsbemessungsgrenze den Beitragsbemessungsgrenzen
Akkusativ die Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenzen

Worttrennung:

Bei·trags·be·mes·sungs·gren·ze, Plural: Bei·trags·be·mes·sungs·gren·zen

Aussprache:

IPA: [], Plural: []
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] In Deutschland Bezeichnung für eine Grenzgröße bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen.
[2]

Herkunft:

zusammengesetzt aus Beitrag, Bemessung und Grenze

Oberbegriffe:

Sozialversicherungswesen

Beispiele:

[1] Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die einzelnen Versicherungszweige nicht einheitlich hoch.

Übersetzungen[Bearbeiten]

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Beitragsbemessungsgrenze