Beitragsbemessungsgrenze

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Beitragsbemessungsgrenze (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenzen
Genitiv der Beitragsbemessungsgrenze der Beitragsbemessungsgrenzen
Dativ der Beitragsbemessungsgrenze den Beitragsbemessungsgrenzen
Akkusativ die Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenzen

Worttrennung:

Bei·trags·be·mes·sungs·gren·ze, Plural: Bei·trags·be·mes·sungs·gren·zen

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Beitragsbemessungsgrenze (Info)

Bedeutungen:

[1] in Deutschland: Grenzgröße, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen

Herkunft:

zusammengesetzt aus Beitrag und Bemessungsgrenze

Synonyme:

[1] in Österreich: Höchstbeitragsgrundlage

Oberbegriffe:

Kennzahl

Beispiele:

[1] Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die einzelnen Versicherungszweige nicht einheitlich hoch.
[1] „Verspricht ein Arbeitgeber für den Teil des Einkommens des Arbeitnehmers, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, eine zusätzliche Versorgung bis zu 75 Prozent des vereinbarten ruhegehaltsfähigen Einkommens, und behält er sich vor, die Höhe des ruhegehaltsfähigen Einkommens günstiger als bisher festzusetzen, so kann eine solche Zusage dahin ausgelegt werden, daß der Arbeitgeber bei steigenden Beitragsbemessungsgrenzen das ruhegehaltsfähige Einkommen nach billigem Ermessen erhöhen muß, damit die betriebliche Versorgung nicht ausgezehrt wird.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Beitragsbemessungsgrenze

Quellen: