Beitragsbemessungsgrenze

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[Bearbeiten] Beitragsbemessungsgrenze (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenzen
Genitiv der Beitragsbemessungsgrenze der Beitragsbemessungsgrenzen
Dativ der Beitragsbemessungsgrenze den Beitragsbemessungsgrenzen
Akkusativ die Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenzen

Silbentrennung: Bei·trags·be·mes·sungs·gren·ze, Plural: Bei·trags·be·mes·sungs·gren·zen

Aussprache:

IPA: [...], Plural: [...]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] In Deutschland Bezeichnung für eine Grenzgröße bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen.
[2]

Abkürzungen:

Herkunft:

zusammengesetzt aus Beitrag, Bemessung und Grenze

Synonyme:

[1]

Gegenwörter:

Oberbegriffe:

Sozialversicherungswesen

Unterbegriffe:

Beispiele:

[1] Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die einzelnen Versicherungszweige nicht einheitlich hoch.

Redewendungen:

Charakteristische Wortkombinationen:

Abgeleitete Begriffe:

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Beitragsbemessungsgrenze

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