zentralverwaltungswirtschaftlich
Erscheinungsbild
zentralverwaltungswirtschaftlich (Deutsch)
[Bearbeiten]Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
---|---|---|---|---|
zentralverwaltungswirtschaftlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:zentralverwaltungswirtschaftlich |
Worttrennung:
- zen·tral·ver·wal·tungs·wirt·schaft·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [t͡sɛnˈtʁaːlfɛɐ̯valtʊŋsˌvɪʁtʃaftlɪç]
- Hörbeispiele: zentralverwaltungswirtschaftlich (Info)
Bedeutungen:
- [1] dem Aufbau einer Zentralverwaltungswirtschaft entsprechend
Herkunft:
- Ableitung zum Substantiv Zentralverwaltungswirtschaft und dem Derivationsmorphem -lich
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
Beispiele:
- [1] „SED beherrschten Verwaltungsapparates ( Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]), die Einleitung einer Boden- und Währungsreform, die Enteignung von privatem Industriebesitz und der Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs ( Geschichte der DDR).“[1]
- [1] „Wie groß die Leistungsunterschiede zwischen dem System der zentralverwaltungswirtschaftlichen Kontrollen und einer indirekten Lenkung durch den Preismechanismus sind, läßt sich natürlich nicht genau abschätzen.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] dem Aufbau einer Zentralverwaltungswirtschaft entsprechend
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zentralverwaltungswirtschaftlich“
Quellen:
- ↑ Hartmut Zimmermann (Hg.): DDR-Handbuch - B. In: Enzyklopädie der DDR, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1985], S. 1400, zitiert nach Korpusbelege DWDS-Kernkorpus (1900–1999).
- ↑ Herbert Giersch: Allgemeine Wirtschaftspolitik, Wiesbaden: Gabler 1960, S. 177, zitiert nach Korpusbelege DWDS-Kernkorpus (1900–1999).