strafbefreiend
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strafbefreiend (Deutsch)
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strafbefreiend | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:strafbefreiend |
Worttrennung:
- straf·be·frei·end, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːfbəˌfʁaɪ̯ənt]
- Hörbeispiele: strafbefreiend (Info)
Bedeutungen:
- [1] so, dass man trotz einer begangenen Straftat nicht bestraft werden kann
Beispiele:
- [1] „Angesichts der jüngsten Steuersünder-Fälle — Alice Schwarzer und der kürzlich zurückgetretene Berliner Kulturstaatssekretär André Schmitz — hatte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi vorgeschlagen, die strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abzuschaffen.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] strafbefreiende Selbstanzeige
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] so, dass man trotz einer begangenen Straftat nicht bestraft werden kann
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „strafbefreiend“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „strafbefreiend“
Quellen:
- ↑ Steuerhinterziehung: Schäuble hält an strafbefreiender Selbstanzeige fest. In: Spiegel Online. 6. Februar 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 7. Februar 2014) .