Zinshaus
Zinshaus (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Zinshaus | die Zinshäuser |
Genitiv | des Zinshauses | der Zinshäuser |
Dativ | dem Zinshaus dem Zinshause |
den Zinshäusern |
Akkusativ | das Zinshaus | die Zinshäuser |
Worttrennung:
- Zins·haus, Plural: Zins·häu·ser
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡sɪnsˌhaʊ̯s]
- Hörbeispiele:
Zinshaus (Info)
Bedeutungen:
- [1] Mietshaus (besonders in Süddeutschland und Österreich gebräuchlich)
Herkunft:
- Determinativkompositum der Substantive Zins und Haus
Beispiele:
- [1] „Zu diesem Zeitpunkt sei auch die Absicht, das gegenständliche Zinshaus zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu nutzen, aufgegeben worden.“[1]
- [1] „Die Beklagte verkaufte der Klägerin ein Zinshaus.“[2]
- [1] „[Der] Abt [des Stiftes Seitenstetten] wollte die Ruprechtskirche niedereißen und durch ein Zinshaus ersetzen lassen.“[3]
Übersetzungen
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- [1] Wikipedia-Artikel „Mietshaus“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zinshaus“
- [1] früher auch bei canoonet „Zinshaus“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zinshaus“
- [1] Duden online „Zinshaus“
Quellen:
- ↑ Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. November 2005
- ↑ Beschluss des österreichischen OGH vom 29. Jänner 2008
- ↑ Wien Geschichte Wiki: „Ruprechtskirche“ (Stabilversion)