ZerlKraftStÄndG

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ZerlKraftStÄndG (Deutsch)[Bearbeiten]

Abkürzung[Bearbeiten]

Bedeutungen:

[1] Abkürzung für Zerlegungs- und Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz

Beispiele:

[1] „Diese Regelung betreffend die Neufestsetzung der Steuer zur Beseitigung von Fehlern ist gemäß Art. 6 Abs. 1 ZerlKraftStÄndG erst zum 12. August 1998 in Kraft getreten und findet mithin auf die hier in Streit stehenden, davor liegenden Entrichtungszeiträume keine Anwendung.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „ZerlKraftStÄndG

Quellen:

  1. BFH: BFH-Urteil vom 3.4.2001 (VII R 7/00) BStBl. 2001 II S. 451. 3. April 2001, abgerufen am 28. April 2022.