Waffenverbotszone

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Waffenverbotszone (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Waffenverbotszone die Waffenverbotszonen
Genitiv der Waffenverbotszone der Waffenverbotszonen
Dativ der Waffenverbotszone den Waffenverbotszonen
Akkusativ die Waffenverbotszone die Waffenverbotszonen

Worttrennung:

Waf·fen·ver·bots·zo·ne, Plural: Waf·fen·ver·bots·zo·nen

Aussprache:

IPA: [ˈvafn̩fɛɐ̯ˌboːt͡st͡soːnə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] amtlich festgelegter Bereich, in dem das Mitführen von Waffen verboten ist

Abkürzungen:

[1] WVZ

Oberbegriffe:

[1] Verbotszone

Beispiele:

[1] „Im Bereich der Eisenbahnstraße war im November 2018 die erste und bisher einzige Waffenverbotszone Sachsens eingerichtet worden.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Waffenverbotszone
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Waffenverbotszone
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWaffenverbotszone

Quellen:

  1. Polizei wertet Aufnahme von Massenschlägerei in Leipzig aus. In: Spiegel Online. 14. Mai 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 15. Mai 2024).