Waffenverbotszone
Waffenverbotszone (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Waffenverbotszone | die Waffenverbotszonen |
Genitiv | der Waffenverbotszone | der Waffenverbotszonen |
Dativ | der Waffenverbotszone | den Waffenverbotszonen |
Akkusativ | die Waffenverbotszone | die Waffenverbotszonen |
Worttrennung:
- Waf·fen·ver·bots·zo·ne, Plural: Waf·fen·ver·bots·zo·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈvafn̩fɛɐ̯ˌboːt͡st͡soːnə]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] amtlich festgelegter Bereich, in dem das Mitführen von Waffen verboten ist
Abkürzungen:
- [1] WVZ
Oberbegriffe:
- [1] Verbotszone
Beispiele:
- [1] „Im Bereich der Eisenbahnstraße war im November 2018 die erste und bisher einzige Waffenverbotszone Sachsens eingerichtet worden.“[1]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] Bereich, in dem das Mitführen von Waffen verboten ist
- [1] Wikipedia-Artikel „Waffenverbotszone“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Waffenverbotszone“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Waffenverbotszone“
Quellen:
- ↑ Polizei wertet Aufnahme von Massenschlägerei in Leipzig aus. In: Spiegel Online. 14. Mai 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 15. Mai 2024) .