Sprachpolizei
Sprachpolizei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
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Nominativ | die Sprachpolizei | —
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Genitiv | der Sprachpolizei | —
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Dativ | der Sprachpolizei | —
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Akkusativ | die Sprachpolizei | —
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Worttrennung:
- Sprach·po·li·zei, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃpʁaːxpoliˌt͡saɪ̯]
- Hörbeispiele: Sprachpolizei (Info)
Bedeutungen:
- [1] Polizei oder eine andere bemächtigte oder selbsternannte Institution, um bestimmte Sprachnormen durchzusetzen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Wortes Sprache und Polizei
Oberbegriffe:
- [1] Polizei
Beispiele:
- [1] „Die Gesellschaft braucht weder Sprachgesetze noch eine Sprachpolizei, aber sie hat Anspruch auf Rat von Fachleuten.“[1]
- [1] „Wir brauchen kein Sprachschutzgesetz und keine Sprachpolizei.“[2]
Übersetzungen
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- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachpolizei“
- [?] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sprachpolizei“ z. Zt. nicht erreichbar
Quellen:
- ↑ Jochen A. Bär, Thomas Niehr: Alternativen zum Elfenbeinturm. Die Linguistik will stärker in die Öffentlichkeit hineinwirken. In: Sprachreport. Nummer Heft 1-2, 2013 , Seite 2-5, Zitat Seite 4.
- ↑ Bildung stärken statt Sprachpolizei aufbauen! In: Die Welt, 11.2.01. Zugriff 17.8.13.