Regierungsgeschäft
Regierungsgeschäft (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Regierungsgeschäft | die Regierungsgeschäfte |
Genitiv | des Regierungsgeschäftes des Regierungsgeschäfts |
der Regierungsgeschäfte |
Dativ | dem Regierungsgeschäft dem Regierungsgeschäfte |
den Regierungsgeschäften |
Akkusativ | das Regierungsgeschäft | die Regierungsgeschäfte |
Worttrennung:
- Re·gie·rungs·ge·schäft, Plural: Re·gie·rungs·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA: [ʁeˈɡiːʁʊŋsɡəˌʃɛft]
- Hörbeispiele: Regierungsgeschäft (Info)
Bedeutungen:
- [1] Gesamtheit der Aufgaben/Tätigkeiten, die von einer Regierung zu bewältigen sind
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Regierung und Geschäft sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Der Junge übernimmt noch während Meneliks langer Krankheit einen Teil der Regierungsgeschäfte und wird nach dessen Tod 1913 Kaiser – mit nur 16 Jahren und zunächst ungekrönt.“[1]
- [1] „Die Regierungsgeschäfte sollen jetzt junge Akademiker übernehmen, die in Belgien studiert haben.“[2]
Übersetzungen
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- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Regierungsgeschäft“
- [*] früher auch bei canoonet „Regierungsgeschäft“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Regierungsgeschäft“
Quellen: