Rabattgesetz

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Rabattgesetz (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Rabattgesetz die Rabattgesetze
Genitiv des Rabattgesetzes der Rabattgesetze
Dativ dem Rabattgesetz den Rabattgesetzen
Akkusativ das Rabattgesetz die Rabattgesetze

Worttrennung:

Ra·batt·ge·setz, Plural: Ra·batt·ge·set·ze

Aussprache:

IPA: [ʁaˈbatɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rabattgesetz (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Gesetz, das die Gewährung von Preisnachlässen auf Waren oder Dienstleistungen regelt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Rabatt und Gesetz

Oberbegriffe:

[1] Gesetz

Beispiele:

[1] „Das Rabattgesetz war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Es galt vom 1. Januar 1934 bis zum 25. Juli 2001.“[1]
[1] „Verdi will sich daher bei der Regierung für schärfere Rabattgesetze stark machen.“[2]
[1] „Insgesamt sind die Rabattgesetze in Belgien weniger streng als in Deutschland, ihre Kontrolle auf Einhaltung ist eher lax.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[(1)] Wikipedia-Artikel „Rabattgesetz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rabattgesetz
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rabattgesetz
[1] Duden online „Rabattgesetz

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Rabattgesetz“ (Stabilversion)
  2. Der Einzelhandel öffnet die Trickkiste. In: FAZ.NET. 27. November 2002 (URL, abgerufen am 23. November 2023).
  3. DW: Im Ausland gehört Rabatt zum täglichen Geschäft. In: Welt Online. 8. Januar 2002, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 23. November 2023).