Notverfassung
Erscheinungsbild
Notverfassung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Notverfassung | die Notverfassungen |
Genitiv | der Notverfassung | der Notverfassungen |
Dativ | der Notverfassung | den Notverfassungen |
Akkusativ | die Notverfassung | die Notverfassungen |
Worttrennung:
- Not·ver·fas·sung, Plural: Not·ver·fas·sun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈnoːtfɛɐ̯ˌfasʊŋ]
- Hörbeispiele: Notverfassung (Info)
Bedeutungen:
- [1] in Krisenfällen erlassene, vorläufige Verfassung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Not und Verfassung
Oberbegriffe:
- [1] Verfassung
Beispiele:
- [1] „Schon am 4. März einigten sich diese in Nürnberg auf die rasche Wiedereinberufung des Landtags sowie die Bildung einer Regierung sowie die Verabschiedung einer Notverfassung.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] in Krisenfällen erlassene, vorläufige Verfassung
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Notverfassung“
- [*] Wikisource-Suchergebnisse für „Notverfassung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Notverfassung“
Quellen:
- ↑ Martin Hille: Ende mit Schrecken. In: DAMALS. Das Magazin für Geschichte. Nummer 11, 2018, ISSN 0011-5908, Seite 37 .