Leistungskondiktion
Leistungskondiktion (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Leistungskondiktion | die Leistungskondiktionen |
Genitiv | der Leistungskondiktion | der Leistungskondiktionen |
Dativ | der Leistungskondiktion | den Leistungskondiktionen |
Akkusativ | die Leistungskondiktion | die Leistungskondiktionen |
Worttrennung:
- Leis·tungs·kon·dik·ti·on, Plural: Leis·tungs·kon·dik·ti·o·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈlaɪ̯stʊŋskɔndɪkˌt͡si̯oːn]
- Hörbeispiele: Leistungskondiktion (Info)
Bedeutungen:
- [1] ungerechtfertigte Bereicherung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Leistung und Kondiktion mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Kondiktion
Beispiele:
- [1] „Eine Leistungskondiktion liegt vor, wenn jemand 1. etwas 2. durch eine Leistung erlangt hat, die 3. ohne Rechtsgrund erfolgt ist.“[1]
- [1] „Die Meinung, daß eine Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB nur möglich sei, wenn zwischen den Parteien überhaupt keine Rechtsbeziehungen bestünden, ist abzulehnen.“[2]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ungerechtfertigte Bereicherung
- [1] Wikipedia-Artikel „Bereicherungsrecht (Deutschland)“
Quellen:
- ↑ Deutscher Wikipedia-Artikel „Bereicherungsrecht (Deutschland)“ (Stabilversion)
- ↑ Rechtssatz des österreichischen OGH vom 24. Oktober 1973