Leistungskondiktion

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Leistungskondiktion (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Leistungskondiktion die Leistungskondiktionen
Genitiv der Leistungskondiktion der Leistungskondiktionen
Dativ der Leistungskondiktion den Leistungskondiktionen
Akkusativ die Leistungskondiktion die Leistungskondiktionen

Worttrennung:

Leis·tungs·kon·dik·ti·on, Plural: Leis·tungs·kon·dik·ti·o·nen

Aussprache:

IPA: [ˈlaɪ̯stʊŋskɔndɪkˌt͡si̯oːn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Leistungskondiktion (Info)

Bedeutungen:

[1] ungerechtfertigte Bereicherung

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Leistung und Kondiktion mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Kondiktion

Beispiele:

[1] „Eine Leistungskondiktion liegt vor, wenn jemand 1. etwas 2. durch eine Leistung erlangt hat, die 3. ohne Rechtsgrund erfolgt ist.“[1]
[1] „Die Meinung, daß eine Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB nur möglich sei, wenn zwischen den Parteien überhaupt keine Rechtsbeziehungen bestünden, ist abzulehnen.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Bereicherungsrecht (Deutschland)

Quellen: