ELFG

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ELFG (Deutsch)[Bearbeiten]

Abkürzung[Bearbeiten]

Bedeutungen:

[1] Abkürzung für Erblastentilgungsfonds-Gesetz

Beispiele:

[1] „Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Erblastentilgungsfonds-Gesetz - ELFG - erhält der Erblastentilgungsfonds jährlich Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „ELFG

Quellen:

  1. Halbjahresbericht zum Bundeshaushalt 2010 In: bundesfinanzministerium.de, 20. August 2010. Abgerufen 28.01. 2017