Diskussion:urformen

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Keine weiteren Formen?[Bearbeiten]

Wenn es ein Partizip II gibt, gibt es doch in der Regel zumindest Formen mit diesem Partizip. Was spricht gegen „xy wurde urgeformt“? Vielleicht kann man sogar sagen „ich habe urgeformt“. Womöglich ist das Verb sogar ein Fall wie bausparen, so dass es Formen der Nebensatzkonjugation gibt: „Wenn ich urforme, …“.
Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 13:39, 31. Okt. 2018 (MEZ)[Beantworten]

@Udo T.? Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 18:39, 3. Nov. 2018 (MEZ)[Beantworten]
Hallo Elleff Groom, ich habe von solchen "ganz speziellen" Verben recht wenig Ahnung. Ich habe mich nur an Duden online „urformen“ gehalten, wo steht: „nur im Infinitiv und 2. Partizip gebräuchlich“ und habe deshalb angenommen, dass Flexion:urformen nicht notwendig ist. Gruß --Udo T. (Diskussion) 18:44, 3. Nov. 2018 (MEZ)[Beantworten]
Ich denke, dass der Gebrauch des 2. Partizips zusammengesetzte Vergangenheits- und passive Formen beinhaltet. Andernfalls würde das Partizip m. E. nur adjektivisch verwendet. Gruß euch beiden, Peter -- 18:50, 3. Nov. 2018 (MEZ)[Beantworten]
Die Nebensatzkonjugation würde ich auch erst einmal mit einem Fragezeichen versehen ohne weitere Recherchen. Aber dass es laut Duden nur das Partizip II und den Infinitiv gibt, verstehe ich nicht so, dass man keine Verbformen mit dem Partizip bilden kann. Bei ich habe urgeformt kommt ja von urformen nur das Partizip vor. Du, Udo T., müsstest dann auch „Ich habe den Wagen generalüberholt.“ oder „Der Wagen wurde generalüberholt.“ ablehnen, denn über generalüberholen sagt der Duden online „generalüberholen“ dasselbe wie über urformen. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 18:59, 3. Nov. 2018 (MEZ)[Beantworten]