Diskussion:personenbezogen

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Bedeutung [2] in Belgien[Bearbeiten]

[2] ist meiner Meinung nach keine eigene Wortbedeutung. Die Bedeutung dürfte vielmehr [1] zu entsprechen. Wenn Gesetze etc. Begriffe wie personenbezogen verwenden, ist die Bedeutung natürlich immer ein bisschen (im Detail) spezieller als in der Gemeinsprache, aber für ein Wörterbuch sollte das normalerweise keine eigene Bedeutung ergeben. Anders natürlich, wenn es wirklich deutlich abweicht. Das scheint hier aber nicht so zu sein. --2001:A61:A16:3701:B85F:EBB9:AB0A:C343 18:29, 13. Feb. 2022 (MEZ)[Beantworten]

Dann müsste man die Bedeutung [1] überarbeiten, denn es geht definitiv nicht um Bezogenheit auf genau eine einzelne Person. Außerdem gäb’s dann ein praktisches Problem im Übersetzungsteil, weil zumindest das französische „personnalisable“ nur genau das bedeutet (ein zu dem Zweck ad hoc geschaffener Neologismus). Sigur (Diskussion) 18:36, 13. Feb. 2022 (MEZ)[Beantworten]
Zum ersten: Gut, ich verstehe den Gedanken dahinter jetzt. Also personenbezogen als "auf Personen (im Gegensatz zu anderen Bereichen) bezogen". Denke aber in der Tat, dass sich da auch Beispiele aus anderen (nicht-belgischen) Verwendungen finden lassen. Das Übersetzungsproblem sehe ich persönlich nicht (das Phänomen betrifft im Grunde jeden x-beliebigen Begriff, der in irgendeinem mehrsprachigen Land in einem juristischen Kontext verwendet wird - der hat immer genau eine festgelegte Übersetzung). (vorstehender nicht signierter Diskussions-Beitrag stammt von 2001:A61:A16:3701:B85F:EBB9:AB0A:C343DiskussionBeiträge ° --18:53, 13. Feb. 2022 (CET))
Wer entsprechende Verwendungen in anderen Ländern findet, kann meinetwegen Bedeutung [2] gerne erweitern. --Sigur (Diskussion) 18:57, 13. Feb. 2022 (MEZ)[Beantworten]
Der Gebrauch ist ja gemeinsprachlich. Zum Beispiel: "Das Ausserrhoder Amt für Umwelt kontrolliert für das Innerrhoder Amt für Umweltschutz die betriebs- und personenbezogenen Bestimmungen, die sich aus dem Chemikaliengesetz des Bundes ergeben." (St. Galler Tagblatt, 15.10.2008, S. 39) "Kurioserweise bezeichnet Grass den derzeitigen Wahlkampf, die derzeitige Politik allgemein als weniger personenbezogen als früher." (Süddeutsche Zeitung, 12.09.1998, S. 3) Würdest du zustimmen, dass die derzeitige [2] ein Beispiel dieser Wortverwendung ist? 2001:A61:A16:3701:B85F:EBB9:AB0A:C343 19:09, 13. Feb. 2022 (MEZ)[Beantworten]
Hundertprozentig ist das nie dasselbe, aber man könnte schon versuchen, Bedeutung [2] entsprechend weiter zu formulieren, damit es etwas allgemeiner wird. In Belgien ist es halt ein Sonderfall, weil der Begriff „persoonsgebonden/personnalisable“ ein Kompromiss war, mit dem recht unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche erfasst werden sollten, denen eigentlich nur gemeinsam war, dass im zweisprachigen Gebiet von Brüssel sowohl die Flämische als auch die Französische Gemeinschaft mit je eigenen Einrichtungen und Angeboten tätig werden können. Wie gesagt mussten sie dafür das Wort „personnalisable” eigens erfinden, was ein Indiz dafür ist, dass es kein bereits existierendes Konzept war. Insofern habe ich auch keine große Lust, mir den Kopf darüber zu zerbrechen, wie man das umformulieren könnte, damit diese Spezialbedeutung in einem weiteren Bedeutungskomplex aufgehen kann, auch wenn es möglich sein mag. Sigur (Diskussion) 19:44, 13. Feb. 2022 (MEZ)[Beantworten]