Diskussion:mundgerecht

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Bedeutung[Bearbeiten]

'Mundgerecht' hat, ähnlich wie 'mundfertig', (mindestens) zwei Bedeutungen:

  1. 1. in für den Mund passender Größe, so dass man es sich mit einem Haps in den Mund schieben kann
  2. 2. (sofort) verzehrfertig [vgl. 'schlüsselfertig']; davon abgeleitete Nebenbedeutungen a) 'zum Verzehr einladend' b) 'zum Verzehr geeignet' [vgl. 'funktionsgerecht'] c) 'geeignet für, zugeschnitten auf' [vgl. 'kindgerecht'. 'fernsehgerecht']

Beide Bedeutungen können figurativ eingesetzt werden: 1) einen langen Film in 'mundgerechtere' Stücke zerlegen, daraus eine verkürzte Fassung oder einen Mehrteiler machen; 2) einen sperrigen, wenig attraktiv erscheinenden Film z.B. durch einen neuen Titel oder durch eine Neusynchronisation besser für ein breiteres Publikum konsumierbar machen (oder ihn so erscheinen lassen).

Ich vermute, dass in dem zitierten Beispiel die Bedeutung 2.a) gemeint ist und nicht die (einzig genannte) Bedeutung 1.

Den Gebrauch der Anführungszeichen im Zitat finde ich verwirrend.

--Rjoe (Diskussion) 12:19, 28. Jul. 2019 (MESZ)[Beantworten]