Diskussion:anarchistisch

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...wofür für die Durchsetzung dieses Zustandes auch Gewalt ein akzeptables Mittel ist[Bearbeiten]

Wenn mit Zustand die gesellschaftliche oder staatliche Ordnung gemeint ist, trifft das doch auf jede Ordnung zu. Für den Erhalt oder die Durchsetzung einer Ordnung möglicherweise Gewalt anzuwenden. In Deutschland abgedeckt durch GG Artikel 20 § 4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Mit „alle Deutschen“ sind Mitglieder der Staatsorgane nicht ausgenommen. Mit „Widerstand“ ist die Anwendung von Gewalt nicht ausgeschlossen.

Anders gesagt: Auch für die Herbeiführung oder Erhaltung demokratischer Zustände ist „auch Gewalt ein akzeptables Mittel“