Diskussion:Wohnung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Bedeutung

Bedeutung[Bearbeiten]

Die jetzige Definition umfasst die gängigste Bedeutung. Es gibt aber noch eine zweite, allgemeinere Bedeutung "Wohnort, Domizil, Obdach". Diese kommt v.a. zum Tragen, wenn man nicht an eine bestimmte Immobilie denkt. Wenn ich z.B. sage: "Viele Leute haben Blumen in ihrer Wohnung", dann sind Villenbewohner von dieser Aussage nicht unbedingt ausgeschlossen. Und selbstverständlich ist ein Villenbewohner auch nicht "wohnungslos", obwohl er ja keine Wohnung im Sinne unserer jetzigen Definition hat. (vorstehender nicht signierter Diskussions-Beitrag stammt von 178.4.151.28DiskussionBeiträge ° --04:34, 26. Mär. 2019‎ (MEZ))Beantworten

Nun ja, auch eine alleinige Besitzerfamilie in einer Villa hat meist „Räume, die innerhalb eines Hauses einen abgeschlossenen Bereich bilden“, in dem sie wohnt, im Unterschied zu etwa Keller oder Dachboden.
Eine erweiterte Bedeutung im Sinne von „Wohnort, Domizil, Obdach“ findet sich allerdings z. B. im Text „Salomos Weihegebet begründet diesen liturgischen Brauch, indem es die besondere, nur hier gegebene einzigartige Zuordnung des einzigen Hauses Gottes auf Erden, desjenigen von Jerusalem, zu seiner Wohnung im Himmel hervorhebt.“ (Adrian Schenker: Älteste Textgeschichte der Königsbücher. Academic Press Fribourg/Paulusverlag Freiburg Schweiz, Vandenhoeck & Ruprecht, Freiburg (CH), Göttingen 2004, Seite 24 (Zitiert nach Google Books)).
Gruß und Dank für Deinen Hinweis, Peter -- 06:41, 26. Mär. 2019 (MEZ)Beantworten