Diskussion:Spassbremse

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In Österreich aufgrund der kurz gesprochenen ersten Silbe auch zulässig?[Bearbeiten]

@Alexander: Was meinst Du? Gruß in die alte Heimat, Peter -- 13:28, 12. Nov. 2017 (MEZ)[Beantworten]

@Peter: Du liegst da richtig! Laut ÖWB (41. Auflage, Seite 605, Eintrag „Spaß“) müsste es zumindest einen Kurzeintrag analog zu Spass geben. Lieben Gruß --Alexander Gamauf (Diskussion) 13:44, 12. Nov. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Ich mach mal. Ich war unsicher, weil ich das Lemma erst in der Bundesrepublik (kennen-)gelernt habe. Dank und Gruß, Peter -- 13:46, 12. Nov. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Nachtrag: Beim Spassvogel ist es auch schon so geregelt, beim Spassmacher noch nicht – ich kümmere mich drum. --Peter -- 13:51, 12. Nov. 2017 (MEZ)[Beantworten]