Diskussion:Sakralbau

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Merlin G. in Abschnitt Diskussionsbeitrag

Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

'Sakral' bedeutet 'geweiht und daher heilig'; 'religiösen Zwecken dienend'; 'Heiliges, Religiöses betreffend'.

Ein Sakralbau in Architektur und Kunstwissenschaft bedeutet ein religiösen Zwecken dienendes Bauwerk.

Das arabische Wort 'Moschee' (von arabisch 'mas-dschid', genus feminini, also die mas-dschid, wie, richtiger Weise, die Moschee) bedeutet 'Ort der Niederwerfung'.

Nach der 'Enzyklopädie des Islam' ist die Moschee "ein Ort des muslimischen Gemeindelebens, vor allem in dem Sinne eines Gemeinschaftsritualgebetes, 'salat-ul-dschami', ('salat' bedeutet 'Gebet') und für das Freitagsgebet, 'salat-ul-dschuma'".

Nun heißt es aber dort weiter: "Eine Moschee muss als solche geweiht sein. Voraussetzung dafür ist, ..., dass das Gebäude in muslimischen Besitz ist."

Die Voraussetzung für die Weihung einer Moschee ist also das muslimische In-Besitz-Sein dieses Gebäudes! Die Voraussetzung ist also eine rein profane, keine sakrale!

Ich würde urteilen, da die sogenannte 'Weihung' einer Moschee eine rein profane ist, stellt die Moschee selbst keinen Sakralbau in unserem Sinne dar!

--SWf (Diskussion) 16:16, 28. Dez. 2009 (MEZ)Beantworten

Ich bin anderer Meinung: Nicht die Weihung der Moschee ist profan, sondern lediglich ihre Voraussetzung. Eine Moschee dient religiösen Zwecken (siehe die von der „Enzyklopädie des Islam“ erwähnten Gebete), und ist demnach ein Sakralbau gemäß deiner Definition in Zeile 2 (darüber, ob eine Moschee ein Gebäude ist, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren). Deine Definition wird durch das Duden-Universalwörterbuch gestützt, genauso steht es in der 6. Auflage. Ich schlage vor, wir setzen die Moschee wieder rein und passen die Definition an. Da ich mutig bin, mach ich das gleich selbst. – Merlin G. (Diskussion) 00:49, 29. Dez. 2009 (MEZ)Beantworten

Selbstverständlich kann die Weihung sowohl profan als auch sakral sein. Wenn Sie aber meinen, dass lediglich die Voraussetzung einer (gemeint ist: sakralen) Weihung profan ist, irren Sie sich grundlegend. Schon alleine erkenntnistheoretisch ist es nicht möglich, dass es zu einer sakralen Handlung eine profane Voraussetzung gibt. Gäbe es sie, wäre eine sakrale Handlung nicht länger sakral, weil Profaneität Sakralität aufhebt und umgekehrt, dann allerdings affirmativ. Desweiteren muß erst einmal über einen religiösen oder politischen Charakter einer Moschee entschieden werden, bevor endgültig über ihre wahre Funktion geurteilt werden kann. Es kann dem Wesen einer Moschee nicht vorher unterstellt werden, was erst später entschieden werden muß, ob sie nämlich religiösen oder politischen Zwecken zu dienen habe. Außerdem müssen Gebete nicht zwangsläufig einen religiösen Sinn haben. Gebete können ebenso gut in politischer Meinung gesprochen werden. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Islam eine religiös-politische Mischform darstellt, welche ausschließlich politischen Zwecken dienstbar gemacht werden kann. Einen entscheidenden Hinweis sowohl für die religiös-politische Mischform des Islam als auch des schiitischen und des sunnitischen kann man dem Koran selber entnehmen, der dem Propheten Mohammed in den Jahren 612 bis 632 eingegeben worden sein soll. In den Jahren 612 bis 622 hielt Mohammed sich in seiner Heimatstadt Mekka auf. In dieser Phase ist der Koran pazifistisch-religiös. In der zweiten Phase, 622 bis 632, mußte Mohammed gezwungener Maßen nach Medina auswandern. In dieser Phase ist der Koran bellizistisch-politisch. Deswegen ist der Koran doppelgesichtig, religiös und politisch. Das ist z.B. das Christentum nicht! --SWf (Diskussion) 16:00, 1. Jan 2010 (MEZ)