Diskussion:Menschenschmuggler

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Mit den Begriffsabgrenzungen Schleuser, Menschenschmuggler und Fluchthelfer habe ich erhebliche Probleme. Naturgemäß wird im Falle einer Flucht irgendeine Vorschrift oder ein Gesetz gebrochen. Insofern besteht die Abgrenzung zwischen den Begriffen zum einen in der Frage, ob sie positiv oder abwertend benutzt werden, zum anderen in der Frage, ob der Mensch tatsächlich fliehen will oder ggf. dazu gezwungen wird. Während in der DDR Fluchthelfer, die Menschen zur Flucht in die BRD verhalfen, abwertend beurteilt wurden, war es naturgemäß damals in der BRD umgekehrt. Ich halte es für notwendig, hier sprachliche Klarheit zu schaffen und die wertende Rolle der einzelnen Begriffe herauszuarbeiten. Aus der Sicht des Fliehenden ist Fluchthelfer sicher korrekte Begriff. Aus der Sicht des Aufnehmenden wird gewertet: Will ich dass du (zu uns) fliehst, oder bleibst du besser da wo du bist. --WilliHuhn (Diskussion) 12:47, 22. Jun. 2016 (MESZ)[Beantworten]

ja, diese Begriffe stehen deshalb ja auch unter sinnverwandt. Dort passen Sie meiner Meinung nach auch nebeneinander hin: Fluchthelfer, Schlepper, Schleuser. Bei jedem Begriff als einzelnem Lemma kann erläutert werden, was er bezeichnet oder welche Bandbreite er abdeckt. Hier ist es umseitig der Menschenschmuggler, der Begriff kann ausschließlich mit illegal erläutert werden, denke ich. mlg Susann Schweden (Diskussion) 13:12, 22. Jun. 2016 (MESZ)[Beantworten]