Diskussion:Lebenspartnerschaftsgesetz

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Gültigkeit[Bearbeiten]

Hallo Sigur, es können zwar seit dem 1. Oktober 2017 keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, aber das Gesetzt regelt immer noch die Belange von Menschen, die in DE vor dem 1. Oktober 2017 oder danach im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet haben:

In §1 heißt es deswegen:

„Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für
  1. vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und
  2. im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist.“

Das „regelte“ ist deshalb m. E. missverständlich.

Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:19, 12. Jun. 2022 (MESZ)[Beantworten]

Wenn du Präsens willst, musst du was anderes schreiben, z.B. „Gesetz das die Rechtsfolgen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft regelt”. Dann geht es auch. Sigur (Diskussion) 13:24, 12. Jun. 2022 (MESZ)[Beantworten]