Diskussion:Lebensmittelpunkt

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Bedeutung 2[Bearbeiten]

M.E. gehört die steuerrechtliche Anerkennung des Lebensmittelpunkts ins Lexikon, nicht ins Wörterbuch. Da Wikipedia das Stichwort noch nicht behandelt, lasse ich Bedeutung 2 vorerst hier stehen. Unsere Referenzen kennen nur 1 Bedeutung. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 17:38, 7. Jun. 2016 (MESZ)[Beantworten]

vgl. w:Wohnsitz (Deutschland) bzw. „Als Wohnsitz ist in Österreich der Ort definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt.“ (Deutscher Wikipedia-Artikel „Wohnsitz (Österreich)“ (Stabilversion)). Peter -- 17:50, 7. Jun. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Ok. Damit ist aber noch nicht klar, ob wir Bedeutung 2 brauchen, zumal der Ausdruck in dem Artikel w:Wohnsitz (Deutschland) gar nicht vorkommt und in {{Wikipedia|Wohnsitz (Österreich) umschrieben, aber nicht wirklich definiert wird. Ich tendiere dazu, Bedeutung 2 zu löschen. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 18:13, 7. Jun. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Ich tendier(t)e auch dazu, Bedeutung 2 zu löschen. Gruß, Peter -- 18:33, 7. Jun. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Ok, dann mach ich das jetzt mal. Kann mit Grund ja auch wieder eingesetzt werden. Grüß dich! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 20:35, 7. Jun. 2016 (MESZ)[Beantworten]