Diskussion:Kontaktsperre

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Bezug[Bearbeiten]

Sieht man sich hier die Bedeutung des Wortes an, so passt der Verweis auf den WP-Artikel „Kontaktsperre“, sieht man sich dagegen die Beispiele an, so passen diese eher zu der zivilrechtlichen Bedeutung und der umgangssprachlichen Bedeutung. Raubdinosaurier (Diskussion) 23:34, 7. Sep. 2021 (MESZ)[Beantworten]

wie meinst du das genau? Es gibt ja zwei Bedeutungen, [1] ist ja der allgemeine Begriff und [2] die Kontaktsperre Häftling/Anwalt. mlg Susann Schweden (Diskussion) 08:58, 8. Sep. 2021 (MESZ)[Beantworten]
Sorry, ich meinte, dass hier der allgemeine bzw. zivilrechtliche Bezug nicht deutlich wird, da bei Bedeutung [2] und in den Referenzen nur auf die Kontaktsperre Häftling/Anwalt verwiesen wird. Raubdinosaurier (Diskussion) 14:36, 8. Sep. 2021 (MESZ)[Beantworten]
ja, aber was du meinst, heißt doch Kontaktverbot, das ist ein anderes Lemma. Ein anderes Wort. Wir gehen hier im Wörterbuch ja von der Grammatik und Bedeutung des einzelnen Wortes aus. Das Kontaktverbot steht umseitig unter den Sinnverwandte Wörter und wenn man draufklickt, kommt dann, was halt hier so dazu geschrieben wurde. mlg Susann Schweden (Diskussion) 17:12, 8. Sep. 2021 (MESZ)[Beantworten]