Diskussion:Kinderehe

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baustein[Bearbeiten]

• Diese Bedeutungsangabe muss überarbeitet werden. — Kommentar: Angabe ist falsch oder unzureichend. Kinderehe ist eine Ehe zwischen Kindern oder einem Kind und einem Erwachsenen (vgl. DWDS, Duden). In einigen Ländern kann eine Kinderehe legal sein oder konnte früher legal gewesen sein, also kann oder konnte ohne der Bedingung "vor Erreichen des gesetzlichen Heiratsalters" zustande kommen. Wikipedia: "Im Paschtunwali [...] ist [...] Kinderheirat erlaubt."

bitte belegt ändern oder diskutieren. Ein Baustein ist kein Ort, um eine Meinung kundzutun mlg Susann Schweden (Diskussion) 20:57, 24. Dez. 2016 (MEZ)[Beantworten]